„…Probleme im Zusammenhang mit dem »Überraschungsbaustoff Baugrund«, dessen Konsistenz und Reaktion auf das jeweils zur Anwendung kommende Bauverfahren oftmals erst im Zuge der Bauarbeiten oder noch später offenbar wird, führen immer wieder zu Streit zwischen den am Bau Beteiligten, gleich, ob es sich um Auftraggeber, Architekten, Baugrundgutachter, Tragwerksplaner, Prüfingenieure oder (Spezial-)Tiefbauunternehmer handelt.
Die im Regelfall kostenaufwendigen, langwierigen und schwierigen Untersuchungen zur Klärung der Ursachen eines Fehlschlagens bzw. von Mehrkosten in Form von Erschwernissen, Mängeln oder Schäden erfordern immer die Einschaltung von geotechnisch versierten Sachverständigen. Doch auch diese haben oft Mühe, Ursachen und Wirkungen im Geflecht von Baugrundgutachten, Bauplanung, Leistungsbeschreibung, Baumethode und im wahrsten Sinne des Wortes »uneinsichtigem« Baugrund zu ergründen….“
Quelle und Volltext: bausv.online