Prozess nach Asbestfunden: Alles begann mit einer Brandruine
Zwei Männer wurden vom Stockacher Amtsgericht zu Geldstrafen verurteilt. Das Urteil erging wegen Umgangs mit gefährlichen Abfällen.
Stockach: Wenn es nach einem von zwei Angeklagten aus dem Raum Stockach ging, die kürzlich vor dem Stockacher Amtsgericht standen, so sei er schuldlos in die Misere geraten: Ende 2011 brannte das Haus, das er zwei Jahre zuvor im Umkreis von Stockach erworben hatte, vollständig aus und ihm fehlte nicht nur die Immobilie, sondern auch das Geld für einen sachgemäßen Abriss. Das Problem: Das Dach des abgebrannten Hauses war teilweise mit Eternit-Platten gedeckt, die gesundheitsschädliches Asbest enthielten. Daher wäre eine aufwändige Dekontaminierung notwendig gewesen, die allerdings nicht im korrekten Umfang erfolgte. Als das Konstanzer Landratsamt im Jahr 2015 erneut auf den Bauschutt-Haufen auf dem Grundstück aufmerksam wurde, ging alles ganz schnell: Wegen des weiterhin enthaltenen Asbests wurde der Schutt kostenpflichtig entfernt. Nun standen der Eigentümer des Grundstücks und ein befreundeter Handwerker vor Gericht. Beiden wurde unerlaubtes Betreiben von Anlagen sowie der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen vorgeworfen.
Auf der einen Seite stand in dem Verfahren die Aussage des Angeklagten, die ein Bild von Aufräumarbeiten, finanzieller Not und besten Absichten zeichneten. Er habe im März 2012 eine Firma mit der Beseitigung des Asbests beauftragt und sei davon ausgegangen, dass das gesamte Grundstück unbelastet sei, sagte etwa der Grundstückseigentümer. Und auch sein Freund sagte aus, dass ihm die asbesthaltigen Dachplatten sicher aufgefallen wären – er begann im Frühjahr 2015 mit Aufräumarbeiten, nachdem die Ruine zuvor drei Jahre lang unberührt geblieben war…..
Quelle und Volltext: Südkurier.de