Deutschland: „…Die immensen Preissteigerungen für Baumaterial in Folge des Ukraine-Krieges belasten das Baugewerbe einseitig, denn Auftragnehmer von Bauverträgen können Preiserhöhungen meist nicht weitergeben – die Rechtslage benachteiligt sie hierin. Auftraggeber sollten sich dennoch nicht gegen Preisgleitklauseln sperren.
Manchmal ist es gut, dass die Praxis nicht immer zu 100 Prozent rechtstreu ist. Das ist im Moment gerade bei der Problematik der gestiegenen Baupreise zu beobachten. Rechtlich ist die Weitergabe von Baupreissteigerungen nämlich wirklich nur seltenen Ausnahmefällen zwingend durchsetzbar – in der Praxis erhalten Auftragnehmer aber häufiger einen Ausgleich. Das ist fair und aus Sicht der Auftraggeber auch wirtschaftlich vernünftig. Letztlich ist die Auseinandersetzung mit einem Auftragnehmer wegen erhöhter Materialpreise auch für den Auftraggeber risikobehaftet – und verweigert er konsequent und letztlich erfolgreich die Zahlung….“
Quelle und Volltext: bi-medien.de