Rauchwarnmelder in barrierefreien Wohnungen müssen auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Diese Anforderung lässt sich nur mit vernetzten Geräten sinnvoll erfüllen, bei denen zurzeit jedoch keine Ferninspektion möglich ist. Deshalb ist in Neubauten mit dem Einsatz von Geräten unterschiedlicher Bauweisen zu planen. Doch ein Betrieb solcher Mischinstallationen ist nur mit flexiblen Technologien und Konzepten möglich. Die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Ein selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen wird gesellschaftlich immer stärker akzeptiert und gefordert. Durch den demografischen Wandel wächst zudem der Anteil älterer Menschen, die auf eine barrierefreie Wohnumgebung angewiesen sind…“
Quelle und Volltext: bundesbaublatt.de