Leitsätze
- Nach einem Wechsel des Architekten in der Leistungsphase 3 gehört es nicht zu den Aufgaben des Nachplaners, die getroffene Systementscheidung – hier: kein Einbau einer Befeuchtungsanlage – in Frage zu stellen und die Planung erneut vorzunehmen.
- Der nachfolgend beauftragte Architekt muss die Vorplanung nicht ohne Anhaltspunkte auf ihre Richtigkeit überprüfen.
(…)
Quelle und Volltext: juris.de