Ebersberg: „…Das Anwesen gehört zum Vermögen der „Wohltätigkeitsstiftung“, die die Stiftungsverwaltung der Stadt München verwaltet. Deren Auftrag ist es, Zuwendungen an bedürftige Bewohner in Altenheimen der Landeshauptstadt zu vergeben – wie sie dieses Geld erwirtschaftet, ist aber ihr überlassen. Das heißt im Klartext: Das Grundstück muss nicht für einen sozialen Zweck genutzt werden, sondern Geld für einen solchen erwirtschaften. Zum Beispiel mit dem Bau ganz normaler Häuser und deren Vermietung.
Seit Jahren wünscht sich die Stiftungsverwaltung einen Neubau. Das bestehende Gebäude nutze zu wenig von der Grundstücksfläche und sei daher als Abrisshaus einzustufen. Weil es finanziell aber nicht für ein eigenes Projekt reiche und die Stiftung das Grundstück auch nicht verkaufen dürfe, komme nur eine Bebauung in Erbpacht infrage. Derartige Verträge werden oft auf die maximale Frist von 99 Jahren abgeschlossen….“
Quelle und Volltext: merkur.de