„…Deutschlandweit bieten mehr als drei Millionen Mehrparteienhäuser viel Fläche für Photovoltaik-Anlagen. Komplexe rechtliche Vorgaben hielten Eigentümer und Vermieter bisher aber oft davon ab, Anlagen auf solchen Mehrfamilienhäusern zu installieren. Doch mit dem Solarpaket 1 sind die gesetzlichen Vorgaben inzwischen einfacher. Infos zu Mieterstrommodellen und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung.
Die Flächen für Photovoltaik auf Dächern von Mehrparteienhäusern und gemeinschaftlich genutzten Gewerbegebäuden bleiben häufig ungenutzt. Oft zögern die Eigentümer:innen bei Installation einer Photovoltaik-Anlage, weil ihnen die rechtliche Lage zu kompliziert erscheint. Doch inzwischen gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie aus Mehrparteien- und Gewerbegebäuden attraktive Photovoltaik-Standorte werden können. Neues Modell ist dabei die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de