Deutschland: „…Falls Sie als Privatperson mit Hilfe von Bauhelferinnen und Bauhelfern bauen, sind Sie der BG BAU zugehörig. Die gesetzliche Unfallversicherung fördert Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und stellt auch Ihren Eigenbau unter einen besonderen Schutz. Bei Arbeitsunfällen Ihrer Bauhelferinnen oder Bauhelfer sorgt die BG BAU für optimale Heilbehandlung und schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen. Dafür zahlen Sie als private Bauherrin oder privater Bauherr Beiträge an die BG BAU.
Arbeiten außer Ihnen und Ihrer Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder Ihrem Ehe- bzw. Lebenspartner oder den von Ihnen beauftragten Firmen weitere Personen beim Bau mit? Dann sind Sie per Gesetz verpflichtet, Ihre Helferinnen und Helfer bei der BG BAU anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten….“
Quelle und Volltext: bgbau.de