Deutschland: „…Wird in einem Mehrfamilienhaus mit mindestens 6 Wohneinheiten eine neue Wärmepumpe eingebaut, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme, eine Betriebsprüfung vorgenommen werden muss. Das gilt auch, wenn die Wärmepumpe ein Gebäudenetz mit mindestens 6 Nutzungseinheiten speist. Geregelt ist das in § 60a Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de