Für uns Sachverständige eine Dauereinnahmequelle, ähnlich wie Schimmelbefall: Die Perimeterdämmung im erdberührten Bereich und der Sockelzone. Rumgespritze mit Dosenschaum, offene Fugen, ungedämmte Stellen, falsche Dämmplatten …. und immer wieder die gleichen Fehler.
Nein, offene Fugen in der Perimeterdämmung sind nicht hinzunehmen.
Nein, Kreuzfugen in der Perimeterdämmung sind auch nicht hinzunehmen.
Nein, etwaiger Spritzschaum – und sei es sogernannter Brunnenschaum – ist keine zugelassene Perimeterdämmung und damit auch nicht für offene Fugen zu nutzen.
Ja, der Bauherr hat sodann ein Recht auf Nachbesserung, auch dann wenn alles zugeschüttet wurde.
Haben auch Sie ein Problem mit der Dämmung der Kellerwände? Dann rufen Sie doch einfach an unter Tel.: 0821 60 85 65 40, das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® hilft Ihnen im gesamten Bundesgebiet.