„…Ab dem 1. April 2023 gilt in Deutschland die überarbeitete Baustellenverordnung (BaustellV). Mit der Novellierung soll den Vorgaben der maßgeblichen EU-Richtlinie 92/57/EWG nun vollumfänglich entsprochen werden. Was sind die wichtigsten Änderungen und Neuerungen?
Die Bauwirtschaft ist nach wie vor die Branche mit der höchsten Zahl an Todesopfern. Mit rund 50 meldepflichtigen Unfällen pro 1.000 Vollbeschäftigten verzeichnet sie in Deutschland immer noch mehr als doppelt so viele Fälle wie im Durchschnitt aller anderen Wirtschaftsbranchen. Die seit 1998 implementierte Baustellenverordnung (BaustellV) hat das Ziel, durch die Durchsetzung umfangreicherer und effektiver Sicherheitsmaßnahmen bereits in der Planungsphase Unfallrisiken und damit auch kostentreibende Störungen des Bauablaufs zu verhindern. Weiterhin will sie die Zusammenarbeit der Gewerke noch vor Baubeginn verbessern, was die Sicherheit am Bau zusätzlich optimieren soll….“
Quelle und Volltext: haufe.de