Wolfratshausen: „…Ein Waldramer möchte sein Auto unter ein Dach stellen. Er beantragte deshalb – auch wenn im Bebauungsplan andere Flächen für eine Garage vorgesehen wären – eine Doppelgarage auf sein Grundstück bauen zu dürfen. Sechs mal sechs Meter sollte der Anbau messen. Im gültigen Bebauungsplan des Grundstücks ist ein Baufenster für eine Einzelgarage vorgesehen.
Der Antragssteller nannte der Kommune zwei Referenzgebäude, die in der näheren Umgebung liegen. „Dort sind größere Nebengebäude in ähnlicher Form an den Bestandsgebäuden angebaut“, schrieb das Baureferat in die Sitzungsvorlage des Bauausschusses. Der hatte darüber zu befinden, ob diese Gebäude in der Nachbarschaft die Überschreitung des Bebauungsplans rechtfertigen können…“
Quelle und Volltext: merkur.de