„… Unterwasserbeton findet seine Verwendung in Bauteilen für Hafenbauwerke und Brückenpfeiler, die unter Wasser hergestellt werden müssen, sowie beim Betonieren von Betonsohlen, Fundamenten in gefluteten Baugruben, Bohrpfählen und Schlitzwänden. Um bei tragenden Bauteilen die Festigkeits- und Dauerhaftigkeitseigenschaften zu erreichen, sind die Anforderungen der DIN EN 206-1 [4] und DIN 1045-2 [5] zu erfüllen. Als maximaler äquivalenter Wasserzementwert ist (w/z)eq = 0,60 und als Mindestzementgehalt z = 350 kg/m3 bei einem Größtkorn von 32 mm festgelegt.
Da der Beton zumeist über Pumpen und Schütten durch Schläuche eingebracht wird (z. B. Contractor-Verfahren) und der Frischbeton im unmittelbaren Kontakt mit dem umgebenden Wasser nicht ausgewaschen werden darf, ist ein sehr guter Zusammenhalt des Frischbetons notwendig. Hierfür werden üblicherweise Mehlkorngehalte > 400 kg / m3, sowie ein abgestimmter Kornaufbau mit einer stetigen Sieblinie eingesetzt, was sich gleichzeitig auch günstig auf die Konsistenz auswirkt.
Da in der Regel bei Unterwasserbeton keine gezielte Verdichtungsarbeit geleistet werden kann und der Beton daher weitgehend selbständig entlüften und ausnivellieren muss, andererseits auch nicht entmischen darf, wird als Zielkonsistenz der Bereich F3–F5 angestrebt. Als weitere Anforderung kann sich je nach Einsatzort ein erhöhter Widerstand des Betons gegen chemischen Angriff (z.B. Sulfat, kalklösende Kohlensäure) ergeben. Werden bei unbewehrten Unterwasserbauteilen erhöhte Zugfestigkeiten benötigt, so kann auf entsprechende Erfahrungen mit Stahlfaserbeton verwiesen werden…..“
Quelle und Volltext: Win-ev.org