“….Zur Berücksichtigung der puzzolanischen Bindemittelleistung von Flugasche beim Betonentwurf wurde im April 1983 der „k-Wert“ eingeführt. Die Flugasche darf bei der Betonzusammensetzung mit dem Anrechenbarkeitswert (auch: Wirksamkeitsbeiwert) auf den Zementgehalt und den Wasserzementwert w/z angerechnet werden. Für Betone nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 dürfen unter bestimmten Voraussetzungen neben der Flugasche auch Silikatstaub und Hüttensandmehl mit einem k-Wert auf den Zementgehalt und den w/z-Wert angerechnet werden. Der Begriff „w/z-Wert“ wird bei Verwendung des k-Wert-Konzeptes durch den Begriff „äquivalenter w/z-Wert“ ersetzt. Die Grundlagen des in Deutschland angewendeten k-Wert-Konzeptes basieren auf einem Entwurf, der von I. A. Smith entwickelt, durch umfangreiche Untersuchungen von Wesche et al. bestätigt und auf nationale Randbedingungen abgestimmt wurde. Bei der letzten Überarbeitung der EN 206 wurden diese in einem Technischen Bericht nochmals zusammengestellt…“
Quelle und Volltext: Win-ev.de