„… Seit dem 1. Januar 2024 muss gemäß der neuen Förderrichtlinie für die BEG Zuschussförderung bei der BAFA-Antragstellung bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage abgeschlossen sein. Das vereinfachte VFF-Antragsverfahren ermöglicht es dem Fensterbauer, selbst den Vertrag abzuschließen und gleichzeitig den Förderantrag inklusive Genehmigung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) zu stellen.
VFF-Mitglieder können das vereinfachte Verfahren im Angebot des VFF Förderservice unter vff-foerderservice.de kostenlos nutzen, indem sie sich formlos registrieren. Für Fachhandelspartner, die nicht VFF-Mitglied sind, aber von VFF-Mitgliedern beliefert werden, kostet das Verfahren pauschal 350,- Euro pro Jahr. Branchenunternehmen, die neu VFF-Mitglied werden, steht das Angebot ebenso kostenlos zur Verfügung….“
Quelle und Volltext: baulinks.de