Berlin: „…Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem Jahr 2024 ein Verbot für Öl- und Gasheizungen in Kraft treten soll. Das Kabinett hat grünes Licht für Habecks Heiz-Gesetz gegeben, nun muss der Entwurf noch Bundestag und Bundesrat passieren. Die gute Nachricht: Das geplante Verbot bedeutet nicht, dass bereits funktionierende Heizungen zwangsläufig ausgebaut werden müssen. Aber Eigentümer, die ihre Anlage austauschen, haben mit dem Heiz-Gesetz ab 2024 einiges zu beachten.
In Deutschland werden zahlreiche Eigentümer und Eigentümerinnen mittelfristig Abschied von konventionellen Heizsystemen mit Wärme aus fossilen Brennstoffen nehmen müssen – egal, ob sie ihr Heizsystem auf Wärmepumpen umstellen, oder andere Möglichkeiten wählen. Denn auch, wenn ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen und eine direkte Pflicht zur Wärmepumpe gekippt wurde – im Kern bleibt es dabei, dass nach dem GEG ab 2024 neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Seitdem der Gesetzentwurf bekannt wurde, hält sich hartnäckig das Gerücht, dass ab dem 1. Januar 2024 alle Heizungen ausgetauscht werden müssen. Diese Annahme ist jedoch falsch. Solange die Heizung problemlos funktioniert, sind Eigentümer auch nach 2024 nicht dazu verpflichtet, aktiv zu werden. Sogar dann, wenn die alte Heizung ausfällt und repariert werden muss, darf dies geschehen….“
Quelle und Volltext: merkur.de