„…Neben verschiedenen anderen Änderungen (Abstandsflächen, Erleichterungen im Wohnungsbau, Stellplätze, Genehmigungsfiktion) enthält die neue BayBO 2021 auch wichtige Neuregelungen und Änderungen im vorbeugenden Brandschutz.
Bauen mit Holz ist danach in allen Gebäudeklassen, also auch in Gebäudeklasse 5 möglich.
Die Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile sowie F 60-B und F 90-B Bauteile in Massivholzbauweise werden über die neue Muster-Holzbaurichtlinie neu geregelt, die über die neuen Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) eingeführt wird.
Die Veranstaltung bietet einen Überblick über die wesentlichen brandschutztechnisch relevanten Änderungen und behandelt als Schwerpunkt die Brandschutzanforderungen beim Bauen mit Holz in den Gebäudeklassen 4 und 5….“
Quelle und Volltext: bayika.de