Baden-Württemberg: „…Mit dem am 13.05.2020 in Kraft getretenen novellierten Landeswohnraumfördergesetz will die Landesregierung von Baden-Württemberg neuen sozialen Wohnraum schaffen und vorhandenen sichern.
Nach entsprechendem Beschluss des Landtags ist die Novelle des Landeswohnraumfördergesetzes am 13.05.2020 in Kraft getreten.
Das Gesetz enthält unter anderem wichtige Ausnahmeregelungen zur Sicherung des Gesamtbestands an sozialen Mietwohnungen. “Neben der Schaffung von neuem Wohnraum müssen wir unseren Fokus auch darauf richten, die bestehenden Belegungs- und Mietbindungen zu erhalten. Mit einer flexibleren Handhabung zum Erwerb von Belegungsrechten im Bestand wollen wir verhindern, dass Menschen aus ihren Mietwohnungen verdrängt werden”, so die Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Bisher wurde grundsätzlich nur die Neubegründung von Miet- und Belegungsbindungen an freiem Mietwohnraum gefördert. Künftig kann in sozialen Härtefällen und bei nahtloser Anknüpfung an eine auslaufende Bindung auch die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen an bereits vermieteten und somit belegten Mietwohnraum gefördert werden….“
Quelle und Volltext: juris.de