„…Bauen mit Holz wird in Baden-Württemberg künftig einfacher. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen, und im Zuge dessen unter anderem eine neue Holzbau-Richtlinie (HolzBauRL) veröffentlicht.
Die Holzbau-Richtlinie konkretisiert die Brandschutzanforderungen an mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise: Bisher übliche Einschränkungen – zum Beispiel, dass jeder Einzelfall gutachterlich bewertet werden muss – werden zurückgenommen. Das schafft Planungssicherheit für das Bauen mit Holz und spart Zeit und Geld. Ziel ist es, dass künftig noch mehr nachhaltige und innovative mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise im Land entstehen können. Baden-Württemberg setzt damit ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen.
Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen konkretisiert die allgemeinen Anforderungen, die die baden-württembergische Landesbauordnung (LBO) an Gebäude und bauliche Anlagen stellt. Diese Anforderungen betreffen zum Beispiel die Standsicherheit, den Brandschutz, Schallschutz oder Umweltschutz: Sie sorgen dafür, dass Gebäude sicher sind und die Gesundheit ihrer Nutzerinnen und Nutzer nicht gefährden….“
Quelle und Volltext: mlw.baden-wuerttemberg.de