Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros
Düsseldorf: „…Diese Richtlinie hat im Wesentlichen den Zweck, Büroräume in eigengenutzten Bereichen aus bau- und raumakustischer Sicht für die beabsichtigte Nutzung anzupassen. Hierzu gehören Einzel- und Mehrpersonenbüros. Die Empfehlungen für den Schallschutz können sinngemäß auch für Besprechungsräume angewendet werden, wobei bezüglich der raumakustischen Empfehlungen auf DIN 18041 verwiesen wird…“
Quelle und Volltext: Vdi.de