„…Ab dem 1. Juli 2024 dürfen „gewerkefremde“ Handwerker keine Gerüstbauleistungen mehr isoliert anbieten. Welche Folgen hat das für Bauhandwerker?
Bisher dürfen Handwerker aus insgesamt 22 Gewerken Schutzgerüste zur Ausführung ihrer Arbeit aufstellen oder aufstellen lassen. Dazu gehören beispielsweise Maler, Dachdecker, Stuckateure, Schornsteinfeger, Metallbauer, Tischler, Glaser und Elektrotechniker.
Ab 1. Juli 2024 soll sich das ändern: Dann läuft ein Übergangsgesetz aus, das im Rahmen der fünften Novelle der Handwerksordnung in Kraft getreten ist. Mit dem Stichtag dürfen andere Bauhandwerke – die Gerüstbauer ausgenommen – nur noch Arbeits-und Schutzgerüste aufstellen, wenn sie „zur Ermöglichung der jeweils zu diesem Gewerbe gehörenden Tätigkeit“ beitragen….“
Quelle und Volltext: handwerk.com