Baden-Württemberg: „…Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die neue Mietpreisbremse beschlossen, wonach in den 89 Städten und Gemeinden der neuen Gebietskulisse die Neuvertragsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent übersteigen darf.
Der Ministerrat hat die neue Mietpreisbremse beschlossen. „Wir verzeichnen seit Jahren deutlich steigende Mietpreise – vor allem in den Groß- und Universitätsstädten und deren Umland, aber auch in vielen anderen Kommunen. Ganz besonders betrifft das die Neuvertragsmieten und genau dort setzt die Mietpreisbremse an. Sie soll künftig in weit mehr Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten für Linderung sorgen“, sagte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Mit unserer neuen Mietpreisbremse wollen wir Mieterhaushalte entlasten und so der Gefahr entgegenwirken, dass Gering- und Normalverdiener aus den Innenstädten verdrängt werden…“
Quelle und Volltext: juris.de