Olching: „…Konkret geht es um ein Bauvorhaben an der Daxerstraße. Auf dem Grundstück befindet sich eine Glaserwerkstatt und ein Wohnhaus. Der hintere Teil ist abgetrennt worden. Die neuen Eigentümer wollen die Werkstatt abreißen und ein Doppelhaus mit zwei Vollgeschossen plus einem dritten als Staffelgeschoss (also mit weniger Fläche und zumeist Flachdach) errichten.
Das Landratsamt sieht darin kein Problem. Es gibt keinen Bebauungsplan, also richtet sich das Vorhaben per Baugesetz (Paragraf 34) danach, wie es sich in die Umgebung einfügt. Die Bauherren gaben als Referenzfall ein benachbartes dreigeschossiges Gebäude an der Anzengruberstraße an. Der Bauantrag ging durch, das Landratsamt könnte die Gemeinde überstimmen….“
Quelle und Volltext: merkur.de