„…Am 7. Januar 2025 trat die neue EU-Bauproduktenverordnung in Kraft. Der Übergang von der alten auf die neue Regelung erfolgt gestaffelt.
Die neue EU-Bauproduktenverordnung wurde am 18. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat damit am 7. Januar 2025 in Kraft. Das teilt das Bundesbauministerium (BMWSB) mit. Die neue Verordnung sei Teil des sogenannten europäischen „Green Deal” und lege einen stärkeren Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, Produktsicherheit sowie die Kreislaufwirtschaft in der Baubranche.
„Mit der neuen Verordnung wird ein digitaler Pass für Bauprodukte eingeführt, der alle Angaben über Leistung und Eigenschaften des Produkts bündelt“, erklärt Bundesbauministerin Klara Geywitz. Verbraucher, die zum Beispiel ein Haus bauen wollen, können somit zukünftig auf einen Blick sehen, wie nachhaltig ihre Baumaterialien sind und wo die Produkte herkommen. Zudem werde es mit der neuen Verordnung „leichter, bereits verwendete Bauprodukte wieder zu verwenden, was die Umwelt und den Geldbeutel schont….“
Quelle und Volltext: handwerk.com