Grundremmingen: „…Das neue Baugebiet in Gundremmingen nimmt Form an. Auch über die Zukunft des Franziskuswegs diskutierte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
Vergangenen November hatte der Gundremminger Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “Hummeläcker” gefasst. In der Sitzung stellte Daniela Saloustros vom Krumbacher Ingenieurbüro Kling Consult nun den Entwurf vor.
Festgesetzt ist ein allgemeines Wohngebiet, erlaubt sind alle Dachformen und maximal zwei Vollgeschosse. Eine besondere Regelung gilt für bestimmte Grundstücke im südöstlichen Bereich: Sollte wegen der dortigen Geländeverhältnisse im Kellergeschoss unterhalb der festgesetzten Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe im rechtlichen Sinne ein Vollgeschoss entstehen, dann wären in diesem Fall drei Vollgeschosse zulässig.
Die maximale Gebäudehöhe beträgt zehn Meter ab der festgelegten Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe, bei Gebäuden mit einem Pultdach beträgt diese 7,5 Meter. Erlaubt sind Einzel- und Doppelhäuser mit maximal je zwei Wohnungen. Bis zu einer Größe von 50 Quadratmetern ist bei einer zweiten Wohnung ein dritter Stellplatz nachzuweisen…“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de