„…150 Milligramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas – diese Grenzwerte für Kamine und Kachelöfen legt das Bundes-Immissionsschutzgesetz fest. Stößt der heimische Ofen mehr aus, muss er bis spätestens Ende 2024 nachgerüstet, erneuert oder stillgelegt werden. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) erklärt, welche Fristen Eigentümer einhalten müssen.
Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) regelt die Bundesregierung die Emissionen von Kamin– und Kachelöfen. Eigentümer:innen müssen demnach ihrem Bezirksschornsteinfeger nachweisen, ob ihr Kamin beziehungsweise Ofen die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhält….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de