Klosterlechfeld: „..Im Bebauungsplan „Breitestraße“ werden nach Einwänden von Eigentümern nur zwei Vollgeschosse zugelassen. In der Gemeinderatssitzung gab es zudem eine Ehrung.
Zu dieser Gemeinderatssitzung waren ungewöhnlich viele Bürgerinnen und Bürger gekommen. Es waren Eigentümer von Grundstücken nördlich der Schwabmünchner Straße, die Einwendungen gegen den Bebauungsplan „Breitestraße“ erhoben hatten. Der Gemeinderat hatte am 20. Juni 2022 beschlossen, die Parzelle um die Breitestraße nördlich der Schwabmünchner Straße bis zur Lindenstraße aus dem bestehenden Bebauungsplan „Nord I“ neu zu überarbeiten.
Der Grund dafür waren einige Bauvoranfragen zur Aufstockung oder Neuerrichtung mehrgeschossiger Häuser. Am 5. September wurde der Planentwurf des Büros Opla im Gemeinderat vorgestellt. Er beinhaltete die Zulassung von drei Geschossen und maximal drei Wohnungen pro Gebäude auf Grundstücken zwischen 600 und 800 Quadratmetern….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de