Deutschland: „…Wer eine Immobilie steuerfrei erbt, muss für 10 Jahre Eigentümer bleiben und darin wohnen. Sonst wird nachträglich Erbschaftsteuer fällig.
Zwar können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder das Familienheim frei von Erbschaftsteuer erben – auch zusätzlich zu anderen Steuerfreibeträgen. Doch steuerfrei bleibt die geerbte Immobilie nur, wenn die Erben sofort einziehen und zehn Jahre als Eigentümer wohnen bleiben. Übergibt der Erbe die Immobilie schon früher an die eigenen Kinder, muss er die Erbschaftsteuer nachzahlen. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) auch dann, wenn der Erbe sich ein lebenslanges Wohnrecht einräumt und tatsächlich in der Immobilie wohnen bleibt. (Urteil vom 17. Juli 2019, Az. II R 38/16)….“
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