- Ein Mieter in der Maxvorstadt muss die vereinbarte Ablöse von 3000 Euro für Küchenmöbel, eine Spülmaschine und Lampen an seine Vormieterin doch nicht bezahlen.
- Grund ist ein spezieller Passus in der Ablösevereinbarung, denn nicht der Mann selbst ist offiziell Mieter der Wohnung, sondern seine Mutter.
Ein alter Schrank, eine kaum mehr funktionstüchtige Küche oder auch nur eine Duschkabine: Wer in München eine Wohnung mieten will, bekommt oft zu hören, dass er aber unbedingt den ein oder anderen Gegenstand ablösen müsse, um den Zuschlag zu erhalten. In einem solchen Fall hat das Amtsgericht jedoch entschieden, dass die frühere Mieterin keine Ablöse von dem Mann verlangen darf, der nun in der Wohnung in der Maxvorstadt lebt – Grund ist ein spezieller Passus in der Ablösevereinbarung. (…)
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de