Hohenpeißenberg: „…Die Idee, einen Wintergarten an das eigene Haus anzubauen, „war ja ursprünglich von mir“, erklärte der Kläger gegenüber der Heimatzeitung. Der Mann, der mit seiner Frau in einem Reihenmittelhaus im Süden der Gemeinde wohnt, hatte, nachdem der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung abgelehnt worden war, geklagt. Um sich ein Bild von dem gewünschten Bauvorhaben zu machen, kam kürzlich die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts München zum Ortstermin nach Hohenpeißenberg.
Die Eckhäuser, die das Haus im Süden und im Norden flankieren, weisen beide ostseitig ausgerichtete Wintergärten auf. Dass ihnen nun die geplante Glasfront nicht erlaubt werden soll, konnten die Kläger, die beim Ortstermin von ihrer Anwältin begleitet wurden, nicht verstehen. Während der Inaugenscheinnahme nahm der Vorsitzende Richter Johann Oswald auch die Wintergärten der Nachbarschaft genauestens unter die Lupe….“
Quelle und Volltext: merkur.de