Neustadt: „…Ein Anwohnerehepaar wird durch den einem Bauträger erteilten Bauvorbescheid für die Neuerrichtung von Mehrfamilienhäusern in Neustadt/Wstr., Ortsbezirk Hambach, nicht in ihren Rechten verletzt.
Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. in einem den Beteiligten inzwischen zugestellten Urteil vom 08. März 2021 entschieden.
Die Kläger sind Eigentümer einer Wohnung in einem Gebäudekomplex entlang der Weinstraße in Neustadt/Wstr., Ortsbezirk Hambach. Die Grundstücke östlich der Weinstraße weisen unterschiedliche Bebauungstiefen auf. Der beigeladene Bauträger erwarb in der Vergangenheit mehrere bisher als Weingut genutzte und an die Wohnung der Kläger angrenzende Grundstücke und ließ die Gebäude abreißen. Im Juni 2018 erteilte die beklagte Stadt Neustadt/Wstr. ihm einen positiven Bauvorbescheid zur Errichtung von drei Wohngebäuden mit voraussichtlich 21 Wohneinheiten auf den genannten Grundstücken. Dagegen legten die Kläger Widerspruch ein…“
Quelle und Volltext: juris.de