Straßlach-Dingharting: „…Nirgends dürfen Menschen auf ihrem Grundstück einfach bauen, was ihnen gefällt. In der Regel geben Bebauungspläne genau vor, was dort möglich ist und was nicht. Und was darin nicht geregelt wird, das schreiben viele Kommunen zusätzlich in ihren Ortsgestaltungssatzungen fest. Auch Straßlach-Dingharting hat eine solche Satzung und musste jetzt über einen Sichtschutz entscheiden, der zu einem handfesten Nachbarschaftsstreit geführt hat.
Das Ganze: eine Angelegenheit, die im Ortsteil Hailafing ziemliche Wellen geschlagen hat. Denn die Baumaßnahme ist eine Sichtschutzwand, die eine Familie zum Nachbarn hin, der schon lang in Hailafing lebt, zusätzlich errichtet hat. Einen Maschendrahtzaun als Grundstücksgrenze gab es vorher schon….“
Quelle und Volltext: merkur.de