NDSchG §§ 6, 8
Der Eigentümer eines Wohngebäudes, das kein Kulturdenkmal ist, hat keinen Anspruch auf denkmalrechtliches Einschreiten gegen den beabsichtigten Abriss eines vermeintlichen Denkmals in seiner Nachbarschaft.*)
VG Hannover, Beschluss vom 12.11.2018 – 4 B 6988/18
Der Antragsteller begehrt den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, der Beigeladenen den Abriss des Alten Rathauses aus denkmalrechtlichen Gründen zu untersagen. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de