„…Wer sein Eigenheim per Darlehen finanziert, hat im Grundbuch eine Grundschuld stehen. Ist die Immobilie abbezahlt, muss man aktiv werden, um diese Schuld zu löschen.
Der Eintrag der Grundschuld ist für die geldgebende Bank eine Art Pfandrecht. Doch ist das Darlehen einmal zurückgezahlt, wird das nicht automatisch im Grundbuch vermerkt. Darauf weist die Notarkammer Brandenburg hin. Stattdessen müssen dem Grundbuchamt zustimmende Erklärungen von Bank und Eigentümer vorgelegt werden.
Zwar ist eine Löschung der Grundschuld nicht vorgeschrieben. Man kann sie sogar erneut nutzen, wenn zum Beispiel eine größere Renovierung geplant ist. Ist das aber nicht der Fall, empfehlen die Experten eine zeitnahe Löschung der Schuld….“
Quelle und Volltext: focus.de