Das Oberlandesgericht in München beschäftigt sich heute mit einer Musterfeststellungsklage wegen einer Mieterhöhung.
Dabei geht es um die Frage, wie die Kosten für angekündigte Modernisierungen auf die Bewohner des Hauses umgelegt werden können. Das Verfahren geht auf einen Streit zwischen dem Deutschen Mieterverein München und einer Immobilien GmbH zurück, der ein Wohnblock im Stadtteil Schwabing gehört. Die Eigentümerin hatte den Bewohnern per Brief im Dezember 2018 die umfassende Sanierung sowie eine damit verbundene Mieterhöhung angekündigt, kurz vor Gültigwerden eines neuen Mietrechts. Nach altem Recht sind jährlich elf Prozent umlagefähig. Nach den neuen Regelungen können Eigentümer dagegen nur noch acht Prozent der Kosten auf die Miete verteilen. Nach Auskunft des Mietervereins sind rund 200 Mietparteien betroffen. Einem betroffenen Ehepaar sei etwa eine Mieterhöhung von 729 Euro in Aussicht gestellt worden. Nach neuem Recht wäre nur eine maximale Erhöhung von monatlich 229,95 Euro möglich, so der Verband. (…)
Quelle und Volltext: focus.de