Ruhezeit darf nicht nur das Musizieren beschränken!
LG Frankfurt, Urteil vom 04.10.2017 – 2-13 S 131/16
Eine lediglich das Musizieren beschränkende Regelung über Ruhezeiten in einer Hausordnung ist unzulässig.*)
Quelle und Volltext: Ibr-online.de
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