Wohl nicht grundsätzlich!
Mitte Oktober kochte in den Medien die Frage hoch, ob Klingel- und ggfl. auch Briefkastenbeschriftungen an Mietshäusern aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) anonymisiert werden müssen. In Wien hatte sich nämlich ein Mieter gegen die Anbringung seines Namensschildes an der Wohnung beschwert und auf besagte DSGVO verwiesen. Daraufhin wurden mehr als 200.000 Klingelschilder in allen Wohnungen von der kommunalen Hausverwaltung ausgetauscht. (…)
Quelle und Volltext: baulinks.de