München: „…Als ein Elektriker kam und hinter einer Steckdose werkelte, konnte sie es kaum fassen: Eine Münchner Mieterin findet 80.000 Euro in ihrer Wohnung. Davon wollte sie einen Teil behalten – darf sie aber nicht.
Die ehemalige Mieterin der Wohnung in der Lucile-Grahn-Straße, in der 2016 hinter einer Steckdose 80.000 Euro gefunden worden waren, bekommt keine anteilige Auszahlung des Geldes. Das hat das Amtsgericht München entschieden….“
Quelle und Volltext: focus.de