Das gezielte „Herausmodernisieren“ von Mietern durch ihre Vermieter soll künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und für Mieter Schadensersatzansprüche begründen.
Das erklärt die Bundesregierung. Sie verweist auf den Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform, der am 04.06.2018 in die Ressortabstimmung gegeben worden sei. Darin sei vorgesehen, Mieter besser vor unverhältnismäßigen Belastungen durch Modernisierungsmaßnahmen zu schützen. Konkret solle die Modernisierungsumlage von 11% auf 8% abgesenkt werden; dies gilt für Gebiete, in denen Kappungsgrenzen gelten, also gesetzliche Schranken für Mieterhöhungen. In der Antwort bekennt die Bundesregierung zugleich, bisher keinerlei Erkenntnisse über den Umfang von unverhältnismäßigen Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen zu haben. Auch über Klagen oder Beschwerden wisse man nichts, da „Herausmodernisieren“ in der Justizstatistik nicht gesondert erfasst werde.
Quelle: juris.de