Das Mietrechtsanpassungsgesetz wird nachgebessert. Auf Initiative der SPD haben sich die Koalitionsparteien im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages darauf verständigt, Mieterhöhungen nach Modernisierungen stärker zu begrenzen, als ursprünglich geplant. „Wir begrüßen die vereinbarten Nachbesserungen. Wichtig ist, dass die Absenkung der Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent künftig bundesweit gelten wird und nicht nur in einzelnen Städten, die von den Bundesländern festgelegt werden“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de