„…Der Deutsche Bundestag hat am 17.09.2020 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes in 2. und 3. Lesung beschlossen.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, erklärt: “Das Wohnungseigentumsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte. Es erlaubt die Schaffung von ‚Eigentum auf der Etage‘ und ermöglicht breiten Teilen der Bevölkerung, Immobilieneigentum zu erwerben. Für viele ist die Schaffung von Wohneigentum ein wichtiger Baustein bei der privaten Altersvorsorge. Das WEG ist seit seiner Einführung im Jahre 1951 jedoch nur punktuell geändert worden und hält vielen rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen nicht mehr stand: Wir beobachten einen zunehmenden Sanierungsstau bei Altbauten sowie Hindernisse beim energetischen und barrierereduzierenden Umbau. Mit dem am 17.09.2020 beschlossenen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz wird das WEG an die Bedürfnisse der Zukunft angepasst. Die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften wird effektiver ausgestaltet. Umbauten sind nun einfacher möglich, damit Wohnanlagen energetischen Standards entsprechen und ältere Eigentümer auch im Alter noch barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung haben….“
Quelle und Volltext: juris.de