Das OLG Hamm hat im Rechtsstreit über die zivilrechtlichen Folgen eines Unfalls, den ein Handwerker bei Arbeiten auf dem Dach der Dreisbachhalle in Netphen erlitten hat, ein hälftiges Mitverschulden des Dachdeckers angenommen und die Stadt Netphen sowie den verantwortlichen Ingenieur aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung zu Zahlungen von Schmerzensgeld, einem monatlichen Verdienstausfallschaden und einem monatlichen Haushaltsführungsschaden verurteilt.
Seinerzeit ließ die im Rechtsstreit erstbeklagte Stadt Netphen die Haustechnik der Dreisbachhalle modernisieren. Der bei der Stadt beschäftigte Beklagte zu 2) war verantwortlicher Ingenieur für die Arbeiten. Mit einem Teil der Arbeiten an der Stahlkonstruktion der Lüftung war die Klägerin zu 2), eine Firma aus Derschen, als Subunternehmerin beauftragt. Deren seinerzeit 46 Jahre alter Gesellschafter, der Kläger zu 1), verunfallte bei den Arbeiten. Eine auf dem Dach der Halle befindliche Lichtkuppel war beschädigt und aus Gründen des Witterungsschutzes mit einer Plane abgedeckt worden. Sie sollte nach Abschluss der Montagearbeiten ersetzt werden. Ca. 14 Tage vor dem streitgegenständlichen Unfall brach der Lehrjunge einer anderen Firma in die beschädigte Lichtkuppel ein, ohne Verletzungen zu erleiden. Die beschädigte Kuppel wurde in der Folgezeit nicht weiter abgesichert. Am Schadenstage geriet der klagende Gesellschafter bei auf dem Dach der Halle in der Nähe der Lichtkuppel auszuführenden Arbeiten – aus ungeklärten Umständen – auf die abgedeckte und beschädigte Lichtkuppel, stürzte 8,5 m in die Tiefe und landete auf einer in der Halle befindlichen Sportmatte. Er zog sich lebensgefährliche Verletzungen zu, u.a. mehrere Frakturen, die nicht folgenlos ausgeheilt sind. So ist der Verunfallte heute dauerhaft auf die Benutzung von Gehhilfen bzw. auf einen Rollstuhl angewiesen. Seine frühere berufliche Tätigkeit kann er nicht mehr ausüben. (…)
Quelle und Volltext: juris.de