Dresden: BGB § 535 Abs. 1, § 861 Abs. 1, § 862 Abs. 1; ZPO § 920 Abs. 2, § 936 BGB Aus dem vertraglichen Recht des Mieters auf (Mit-)Benutzung einer Verkaufsfläche auf dem Mietgrundstück folgt nicht der (Mit-)Besitz des Mieters an der Verkaufsfläche (Anschluss KG, IMR 2013, 1046 – nur online).*) (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de