Höherer Mindestlohn zum 1. November 2017. Um 50 Cent steigt der tarifliche Mindestlohn in den Branchen Landwirtschaft und Gartenbau. Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben verdienen dann pro Arbeitsstunde mindestens 9,10 Euro. Arbeitnehmer können ihre wöchentlichen Arbeitsstunden bei gleichbleibendem Gehalt nun reduzieren oder entsprechend mehr erhalten. Auch interessant: Der Gesamt-Sachbezugswert für die Verpflegung steigt von 236 Euro auf 241 Euro pro Monat…..
Quelle und Volltext: Augsburger-Allgemeine Zeitung