Änderungen der Vorschriften bei Modernisierung und gewerblichen Zwischenmietverhältnissen
Zum 01.01.2019 ist das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG) in Kraft getreten (BGBl I 2018, 2694). Während im ersten Teil die Änderungen der Vorschriften über die sog. „Mietpreisbremse“ vorgestellt wurden (Herlitz, jurisPR-MietR 2/2019 Anm. 1), werden nunmehr die neuen Regelungen im Bereich der Mieterhöhung nach Modernisierung, dem (bewussten) Herausmodernisieren sowie Änderungen bei gewerblichen Zwischenmietverhältnissen dargestellt. (…)
Quelle und Volltext: Juris.de