Sowohl Mieter als auch Vermieter haben teilweise völlig falsche Vorstellungen von ihren Rechten und Pflichten. Wir bringen Licht ins Dunkel.
Rund um den Mietvertrag geistern immer wieder teils kuriose Vorstellungen in den Köpfen herum. Wir erklären die fünf hartnäckigsten Irrtümer.
- Nachmieter:
Für Mieter gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Manche Mieter glauben, sie könnten früher ausziehen, wenn sie drei geeignete Nachmieter stellen. Ausziehen können sie natürlich jederzeit, müssen aber möglicherweise dennoch weiter Miete zahlen. Denn einen Nachmieter und eine verkürzte Kündigungsfrist muss der Vermieter nur dann akzeptieren, wenn eine sogenannte Nachmieterklausel im Vertrag enthalten ist. (…)
Quelle und Volltext: stuttgarter-nachrichten.de