So soll die Mietpreisbremse verschärft werden
Die Mietpreissteigerungen sind für Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) “der schiere Wahnsinn”. Die Bundesregierung konnte sie bislang nicht bremsen: Die Kosten für Wohnraum in den meisten Groß- und Universitätsstädten steigen weiter an. Nun soll – wie im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart – ein neues Gesetz helfen. Am Dienstag legte Barley einen ersten Entwurf vor, der in den kommenden Wochen innerhalb der Bundesregierung weiter beraten wird. Darin ist vorgesehen, die Mietpreisbremse zu verschärfen und neue Obergrenzen für Mieterhöhungen wegen Modernisierungen einzuführen. Was das für Mieter und Vermieter bedeutet: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Was ändert sich bei der Mietpreisbremse?
Im neuen Regelwerk heißt es: Die seit drei Jahren geltende Mietpreisbremse habe leider “insgesamt nicht zu den erhofften Wirkungen geführt”, weil die Mieten in den Ballungszentren weiter gestiegen sind. Die sogennante Kappungsgrenze wird im Prinzip trotzdem so bleiben, wie sie ist: Auch in Zukunft dürfen Vermieter beim Abschluss eines neuen Mietvertrags eine Miete verlangen, die maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Mieter sollen aber bessere Auskunftsrechte bekommen, damit Vermieter die Mietpreisbremse nicht mehr so leicht umgehen können….
Quelle und Volltext: Sueddeutsche.de