Augsburg: „….Ganz so abwegig, wie vom Innenministerium bisher dargestellt, ist die Forderung nach einem auf sechs Jahre befristeten Mietenstopp in Bayern offenbar nicht. Die neun Richter beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof, die über die Zulässigkeit des Volksbegehrens „#6JahreMietenstopp“ entscheiden müssen, haben sich am Donnerstag im Justizpalast in München viel Zeit genommen, sich die Argumente der streitenden Parteien anzuhören. Dabei wurde deutlich, dass sich die Bayerische Staatsregierung möglicherweise ohne Not für nicht zuständig erklärt hat….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de