Weil auf dem Nachbargrundstück gebaut wurde, hat eine Frau ihre Miete für die Dauer der Baustelle gemindert. Das Amtsgericht gibt ihr recht. Für die Zeit der Abbrucharbeiten hält das Urteil eine Minderung von 30 Prozent für angemessen, für die Hochbauphase von 25 Prozent.
Wenn einer aufs Land zieht, braucht er sich später nicht zu beschweren, dass der Gockel kräht und die Kuhglocken bimmeln – das haben Gerichte seit Langem schon entschieden. Aber muss ein Großstadtbewohner es dulden, wenn neben seiner Wohnung gebaut wird? Weil in einer Stadt immer irgendwo eine Baustelle und der dazugehörige Lärm sozusagen ortsüblich ist? (…)
Quelle und Volltext: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/miete-mindern-laerm-urteil-1.4255282