„…Ein seriöser und kompetenter Bausachverständige verfügt über ein komplexes bautechnisches Wissen und sollte, sofern man dessen Gutachten auch für eine gerichtliche Auseinandersetzung nutzen möchte, neutral und unabhängig sein. Führt er selbst ein Saniergewerbe, z.B. zur Schimmelpilzbeseitigung aus, so wird selbiger als nicht neutral gewertet, denn er handelt im Interesse seines Sanierunternehmens und nicht als neutraler Sachverständiger. Sie benötigen aber auch keinen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, deutsche Gerichte müssen den qualifizierten Parteivortrag des privaten Sachverständigen ebenso berücksichtigen, wie den eines von der Kammer bestellten Kollegen. Natürlich muss jedoch die Qualität der gutachterlichen Leistung stimmen. Nur die selbstgewählte Bezeichnung Gutachter oder Sachverständiger ist bei weitem zu wenig….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de